AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stardrinks AG

1 Geltungsbereich

Die AGB sind per 1. Mai 2018 gültig und beziehen sich auf alle Geschäftsbeziehungen innerhalb der Schweiz, zwischen Ihnen als Kunden und der Stardrinks AG. 

2 Datenschutz

Ihre gespeicherten Daten werden vertraulich und gemäss der einschlägigen schweizerischen Datenschutzgesetzgebung behandelt. Bei der Registrierung sind einmalig erweiterte Daten von Ihnen als Kunde erforderlich, damit wir später Ihre Bestellungen reibungslos und effizient bearbeiten können.

3 Produkte

Änderungen in Bezug auf Sortiment, Preise, Preismodell sowie die Verfügbarkeit der einzelnen Produkte sind möglich und werden von Stardrinks AG vorbehalten, aber nach Treu und Glauben zurückhaltend umgesetzt.

3.1 Preise

• Preiseinheit 

Die Preise sind in CHF exkl. MWSt, Recyclinggebühren oder Gebindepfand und allfälliger weiterer Zwangsabgaben angegeben. Die Preise verstehen sich in der Regel pro Standard-Einheit, d.h. pro Flasche, Dose, Tetrapack oder Liter. Die Angaben finden Sie im entsprechenden Text pro Produkt.

• Palettenpreis

Die Palettenpreise gelten nur für die festgelegten Produkte (speziell gekennzeichnet in der Palettenpreisliste) und verstehen sich als sortenreine Paletten geliefert. 

• Gebindepfand

Beachten Sie die entsprechenden Angaben pro Einheit (Flasche) und Gebinde.

• Palettenpfand

CHF 12 pro Palette.

• MWSt-Sätze 

Aktuell 8,1 % für alkoholhaltige Getränke, Dienstleistungen und Werbe-, Kühl- und Festmaterial. 2,6 % für alkoholfreie Getränke (Gesetzesänderungen vorbehalten).

3.2 Mindesthaltbarkeit

Wir garantieren Ihnen eine Mindesthaltbarkeit unserer Produkte von mindestens 3 Monaten ab Auslieferungsdatum. Ausnahmen gibt es bei Fruchtsäften. MHD ist grundsätzlich mindestens 3 Monate; in objektiv berechtigten Fällen [Frischeprodukte ohne Konservierungsmittel usw.] kann davon abgewichen werden.

3.3 Orion-Belieferungen

Nach Absprache und einer Verbrauchsmenge von über 200 HL Bier pro Jahr, kann auch die Bierlieferung mittels Tanklastwagen angeboten werden. Ihr Kundenberater informiert Sie gerne über die Details. 

4 Kundenservice Center

Die Mitarbeitenden des Kundenservice Center nehmen Ihre Bestellungen in der jeweiligen regionalen Sprache gerne entgegen. Bestellungen direkt in den Depots oder über den Chauffeur können nicht entgegengenommen werden. 

Sie können Ihre Bestellungen wie folgt abgeben:

• Per Telefon:    058 / 800 05 50

• Per Fax: 058 / 800 05 51

• Per Mail: info@stardrinks.ch

• Online: www.getraenke24.ch

• Über den Kundenberater 

Die Mitarbeitenden des Kundenservice Centers stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. 

Ausserhalb dieser Zeiten steht Ihnen ein Pikettservice zur Verfügung. Sie erreichen den Pikettservice wie folgt:

• wählen Sie bitte die Telefonnummer des Kundenservice Centers 

058 / 800 05 50 

• und drücken Sie nach dem Anrufbeantworter bitte auf die 1.

Für Vorbestellungen bitten wir Sie mit unseren Kundenberatern Kontakt aufzunehmen. 

5 Beanstandungen

Wir bitten Sie uns Ihre Beanstandungen nur über das Kundenservice Center  mitzuteilen.

6 Bestellschlusszeit

Bestellungen für den nächsten Tag können bis 14:00 Uhr entgegengenommen werden. 

7 Belieferung

Die Belieferung erfolgt von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wir vereinbaren mit Ihnen Ihre individuellen Liefertage. 

Die Lieferung erfolgt nach Tourenplan, gute Zufahrtsmöglichkeit vorausgesetzt. Erhöhte Logistikaufwendungen oder zusätzliche Transportkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.1 Lieferzeiten 

Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeiten sowie Verfügbarkeiten von einzelnen Produkten von Depot zu Depot variieren können.

7.2 Dienstleistungen vor Ort

Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt am vereinbarten Lagerort. Diese beinhalten: 

• Entladen der Produkte

• Transport von Produkten zum Bestimmungsort

• Zählen und Mitführen des Leergutes inkl. Erfassung im Handheld

• Lieferschein und Beleg dem Kunden übergeben

• Unterschrift des Kunden einholen

7.3 Sicherheit bei der Abladestelle 

In den Bereichen in denen die Stardrinks Chauffeure Zugang haben, müssen die gesetzlich erforderlichen Sicherheitsstandards gegeben sein. 

7.4 Expressbelieferung

Expressbelieferungen kommen zum Tragen bei:

• Bestellungen nach 14:00 Uhr und Belieferung am nächsten Tag

• Bestellungen und Belieferungen am gleichen Tag

Für Expressbelieferungen wird unabhängig von der Menge eine Pauschale von CHF 50 erhoben.

7.5 Pikettlieferungen

Pikettlieferungen erfolgen dann, wenn Sie eine dringende Lieferung am Wochenende wünschen.

• Samstag ab 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr

• Sontag ab 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Für Pikettlieferungen wird unabhängig von der Menge eine Pikettpauschale von CHF 100 erhoben. Im Fall, dass Lieferung von Ihnen im entsprechenden Depot abholt wird, wird die Pikettpauschale um die Hälfte reduziert.

7.6 Selbstabholung

Sie können Ihre bestellten Produkte auch selbstständig abholen. Dazu bestellen Sie wie gewohnt über das Kundenservice Center Ihre gewünschten Produkte, von Montag bis Freitag bis zu den Bestellschlusszeiten um 14:00 Uhr, die Waren für den nächsten Abholungstag.

Die Abholungszeiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. 

8 Preisabschlag / Preiszuschlag

Genaue Angaben zu den Preisabschlägen und Preiszuschlägen entnehmen Sie bitte aus der Preisliste.

8.1 Preisabschlag

Die aktuellen Preise werden auf Ihrer Rechnung separat aufgeführt. 

8.2 Preiszuschlag

Ein Preiszuschlag wird Ihnen verrechnet bei einer Lieferung unterhalb des Mindestbestellbetrags.

Der Bestellwert ist der gesamte Brutto-Lieferumsatz abzüglich Leergut und Vollgutrücknahmen pro Bestellung. Wenn Produkte bei Ihrer Bestellung bei uns nicht lagerhaltig sind, werden diese für die Berechnung Ihrer Liefermenge trotzdem dazugerechnet. Für die Nachlieferung fallen Ihnen keine zusätzlichen Kosten an. 

Der festgelegte Zuschlag erfolgt direkt auf der aktuellen Rechnung und wird separat aufgezeigt.

9 Zahlungskonditionen

Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum. Sobald die offenen und fälligen Ausstände des Kunden per Monatsende höher als CHF [10'000.-] liegen, ist der Kunde verpflichtet, seinen gesamten Bedarf an Getränken soweit rechtlich zulässig ausschliesslich über Stardrinks AG zu beziehen (soweit von Stardrinks AG lieferbar), bis zum Moment, da der vorstehend genannte Ausstand beglichen ist. Stardrinks AG kann in diesem Fall weitere Lieferungen von Barzahlung (Zug um Zug gegen Warenübergabe) abhängig machen.

Sie werden in Kenntnis gesetzt, dass Ihre angegebenen Antrags-/Auftragsdaten an die CRIF AG in Zürich zur Prüfung Ihrer Identität bzw. Bonität übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.mycrifdata.ch/#/dsg

Die Stardrinks AG ist berechtigt, Forderungen von Ihnen (Kundenforderungen) mit eigenen Forderungen sowie mit Gegenforderungen sämtlicher Gesellschaften der Heineken-Gruppe zu verrechnen.

9.1 Elektronischer Rechnungsversand

Rechnungen werden standardisiert in elektronischer Form versendet, es sei denn, der Kunde gibt keine E-Mail Adresse an oder verlangt ausdrücklich weiterhin Postversand. Bei Rechnungsversand via Postweg wird eine Pauschale von CHF 1.50 pro Versand verrechnet.

10 Retourenlogistik

10.1 Wertstoffrückführung (Einwegverpackungen)

Die Stardrinks AG holt bei Ihnen nur die gelieferten Einwegverpackungen wie PET und Glasflaschen ab und führt diese der Wertstoffverwertung zu. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kundenberater.

Der Chauffeur kann pro Belieferung maximal 3 gefüllte PET-Säcke zurücknehmen. Die PET-Säcke können Sie bei uns bestellen. Alle anderen Rückführungen müssen dem Kundenservice Center 24 h vor der Abholung mitgeteilt werden. 

Bei Glasflaschen kann der Chauffeur nur die, von uns gelieferten Flaschen in vorgegebenen Behältern zurücknehmen. Dieser Service wird separat verrechnet.

10.2 Leergutrücknahme (Mehrwegverpackungen)

Wir können nur durch uns gelieferte Gebinde (sortiert) zurücknehmen. 

Wir können nur so viele Paletten zurücknehmen wie wir geliefert haben. Maximal aber nur 3 Paletten. Wenn Sie mehr Leergut zurückgeben wollen, bitten wir Sie diese Abholungsmenge dem Kundenservice Center mitzuteilen.  

Sie deklarieren die Leergutsendung auf dem Lieferschein. Der Chauffeur bestätigt lediglich die Übernahme von Leergut pauschal. Die effektive Leergutabrechnung erfolgt anhand der Leergut-Wareneingangskontrolle bei der Stardrinks AG. 

Die Leergutabrechnung gilt als genehmigt, wenn sie nicht von Ihnen innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt schriftlich und begründet bei der Stardrinks AG beanstandet wird.

Kosten für reine Leergutabholungen betragen CHF 30.

10.3 Vollgutrücknahme

Vollgut können wir nur ausnahmsweise, nach vorgängiger Absprache und in einwandfreiem Zustand, ohne Schäden und komplett in der Verkaufseinheit zurücknehmen. 

Eine Gutschrift wird nicht gewährt, wenn die Ware speziell für Sie als Kunden beschafft wurde oder weniger als weitere 3 Monate haltbar ist. 

10.4 Vorgezogene Recyclinggebühren

Werden auf der Rechnung separat ausgewiesen (Gebührenänderungen vorbehalten).

• Aluminium-Dosen: 1 Rappen pro Dose

• PET-Einweg-Flaschen:

≤ 50cl Füllvolumen: 2.3 Rappen pro Flasche

≥ 50cl Füllvolumen: 1.9 Rappen pro Flasche

• Glas-Einweg-Flaschen:

bis 33cl 2 Rappen

bis 60cl 4 Rappen und darüber

6 Rappen pro Flasche

• Flaschen im Harass:

1.4 Rappen

11 Bonus / Rabatt

11.1 Mindestumsatz

Zur Erreichung zusätzlicher Bonusse oder Rabatte beträgt der Mindestumsatz CHF 10 000 pro Jahr.

11.2 Berechnungsgrundlage Umsatzstaffel

Der Bonus oder Rabatt wird jährlich aufgrund des Gesamtumsatzes errechnet und ist gültig für den Gesamtumsatz aber ohne Bier, Calanda Aqua, Aktionen, Gratiswaren und Vollgut Rückgaben. 

11.3 Berechnungsgrundlage ausländische Weine

Der Bonus oder Rabatt wird jährlich aufgrund des Umsatzes ausländischer Weine errechnet und ist gültig für den Umsatz auf solche Weine - ohne Aktionen im monatlichen Aktionsmagazin von Stardrinks.

11.4 Auszahlung Bonus

Der Bonus wird jährlich aufgrund des realisierten Jahresumsatzes errechnet und jeweils nach 12 Monaten ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich innert eines Monats nach Ablauf der Abrechnungsperiode auf das von Ihnen bezeichnete Bank- oder PC-Konto.

11.5 Rabatt auf Faktura

Der festgelegte Rabatt wird jeweils direkt bei der laufenden Rechnung abgezogen. 

Die Berechnungsbasis ist der Umsatz aus dem Vorjahr (01.01. – 31.12.). Somit wird der prozentuale Rabatt für das Folgejahr bestimmt und immer am 1. April auf der Faktura aktiviert. 

Während des laufenden Bezugsjahres erfolgt keine Umstellung in eine andere Rabattstufe.

12 Verkauf an Minderjährige

Fermentierte Alkoholgetränke wie Wein und Bier dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.

Spirituosen und Alcopops dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.   

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gelten die Schweizer Gesetze; Gerichtsstand ist Luzern.

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